Die Einführung der Biotonne sorgt für Aufregung.

Die Einführung der Biotonne sorgt für Aufregung. (Bildquelle: http://www.drl- gmbh- dessau.de/html/gtonne.html)

Im Juni 2016 hat der Kreistag beschlossen, im Bereich der Abfallentsorgung eine Biotonne einzuführen. Das geschieht keineswegs, um die Bürgerinnen und Bürger zu schickanieren. Vielmehr ist die gesonderte Behandlung biologisch abbaubaren Mülls bereits seit Anfang 2015 in ganz Deutschland Pflicht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und weitere Gesetze zur Abfallbehandlung bilden dafür die Grundlage. Die Länder bzw. die Landkreise und kreisfreien Städte müssen dieses Gesetz umsetzen.

Mit einem Schreiben versuchte der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises über das weitere Vorgehen aufzuklären, hantierte mit Gebühren und fügte bereits einen Antrag auf Befreiung vom Nutzungszwang bei – und sorgte vielfach für Unverständnis. Da uns viele Anfragen zur Thematik erreichen, versuchen wir hier ein paar Antworten zu geben.

Was ist Biomüll?

Als Biomüll, der künftig in der Bio-Tonne entsorgt oder nach Möglichkeit selbst kompostiert werden soll, zählen unter anderem:

  • Speisereste,
  • verdorbene Lebensmittel,
  • Fleisch- und Fischreste bzw. -knochen,
  • alle weiteren Küchenabfälle sowie
  • Grünabfälle, wie Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, etc.

In jedem Haushalt fallen Abfälle an, die auch nicht auf einem Kompost entsorgt werden (sollten). Dies sind in erster Linie Lebensmittelreste, Knochen, etc., die Schädlinge anziehen können.

Größerer Baum- und Strauchschnitt kann bereits jetzt an zentralen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden.

Warum Biotonne und nicht weiter Restabfalltonne?

Bisher wurde „Bio-Müll“, der nicht selbst kompostiert wurde, in der Restabfalltonne entsorgt. Dieser Müll wird in aller Regel verbrannt und nicht wieder verwertet. Ziel der Biotonne ist es, den Grad an Wiederverwertung zu erhöhen und die Umwelt zu entlasten. Analysen der derzeitigen „grauen Tonne“/ Restmüll haben ergeben, dass zum Teil 50 Prozent des Inhalts organisch war, d.h. es hätte wiederverwertet könne, wurde aber statt dessen verbrannt.

Wer bekommt eine Biotonne?

Grundsätzlich soll jeder Haushalt eine Biotonne bekommen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich von der Nutzung der Biotonne befreien zu lassen. Das geht, wenn nachgewiesen werden kann, dass selbst kompostiert wird und die Gartenfläche groß genug ist, um den entstehenden Kompost auch zu verwerten. Das wird vorrangig in ländlichen Gebieten möglich sein. Für Stadtbewohner, die keinen eigenen Kompost haben, wird eine Biotonne zur Verfügung gestellt, um die Küchen- und Grün-Abfälle zu entsorgen.
Es kann (und sollte) jeder Haushalt zusätzlich zum Kompost eine Biotonne nutzen für Abfälle, die nicht auf den Kompost gehören (siehe oben). Dafür sollte es unterschiedliche Müllbehälter-Größen geben.

Ab wann geht’s los?

Voraussichtlich Anfang 2018. Vorher muss die Vergabe des Auftrags europaweit ausgeschrieben werden. Damit man weiß, was vom Auftragnehmer gefordert werden soll, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb in den letzten Momaten alle Haushalte im SHK angeschrieben und abgefragt, wer eine Biotonne benötigt und wer eine Befreiung beantragen will. Die zurück gemeldeten Daten bilden dann die Grundlage für die Ausschreibung und auch die Kostenkalkulation. Liegen die Angebote vor, muss der Kreistag der Auftragsvergabe zustimmen.

Warum wird es für alle teurer?

Da im Prinzip jeder Haushalt jederzeit eine Biotonne bekommen kann, auch wenn vorher eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, wird die Grundgebühr vermutlich erhöht werden. Wie hoch, wird das Ergebnis der Ausschreibung zeigen. In der Grundgebühr sind jetzt bereits die Abfuhr der gelben und der blauen Tonne (Kunststoff und Papier) sowie des Restabfalls enthalten. Für den Restabfall fallen zusätzlich Leerungsgebühren je nach Häufigkeit an.

Kritik der SPD-Fraktion am Vorgehen des Abfallwirtschaftsbetriebs

Unserer Meinung nach, wurde die Bevölkerung zu wenig aufgeklärt. Das Schreiben, das die Haushalte im Sommer erreichte, stiftetet mehr Verwirrung als Aufklärung. Es wurde der Grund für die Einführung nicht klar erläutert und mit Grobschätzungen für Gebührenerhöhungen agiert. Für eine Ausschreibung hätte ein einfacher Fragebogen gereicht. Dort hätte angekreuzt werden können, ob eine Bio-Tonne benötigt wird. Gleichzeitig hätte man erfragen können, ob die Grundlagen für eine Befreiung von der Benutzung vorliegen (Kompost und ausreichend große Gartenfläche), ohne diese gleich beantragen zu müssen.

Weiteres Vorgehen

Wir werden im zuständigen Werkausschuss des Kreistages auf eine ständige Information zum Thema drängen und das Vorgehen des Abfallwirtschaftsbetriebes kritisch begleiten.
Da mit der Einführung der Biotonne Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger verbunden sind, werden wir auf eine Beschränkung der zusätzlichen Gebühren auf ein Minimum achten.