Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz wird ab Mitte 2019 Familien mit kleinen Einkommen gezielt helfen. Familienministerin Franziska Giffey hat den Gesetzentwurf Anfang Januar in das Bundeskabinett eingebracht. Jetzt liegt er im Bundestag und geht seinen Gang der parlamentarischen Beratungen bevor der Entwurf im Bundestag beschlossen werden kann.

Ziel des Gesetzes ist es, Familien mit geringem Einkommen finanziell zu entlasten und damit auch die Kinderarmut einzudämmen.
Dazu werden verschiedene Bausteine genutzt:

  • Erhöhung des Kinderzuschlags
  • Vereinfachung bei der Beantragung/ Bewilligung für Eltern mit schwankendem Einkommen
  • bei steigendem EInkommen fällt künftig nicht schlagartig der ganze Kinderzuschlag weg, sondern nur ein Teil davon
  • höhere Freibeträge für eigenes Einkommen und bei Bezug von Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss
  • Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabegesetz (mehr Geld für Schulstarter-Paket, kostenfreies Mittagessen, mehr Möglichkeiten für Nachhilfe, kostenfreies ÖPNV-Ticket)

Starten sollen die Verbesserungen zum Kinderzuschlag am 1.7.2019 bzw. am 1.1.2020. Beim Bildungs- und Teilhabegesetz (BTH) am 1.8.2019 pünktlich zum Start des neuen Schuljahres.

Ich finde die Verbesserungen richtig und wichtig. Besonders die Ausweitung zum Bezug des Kinderzuschlags. Allerdings sind die Hürden für die Beantragung nach wie vor hoch! Ich habe selbst einen solchen Antrag gestellt und gut zwei Wochen gebraucht bis ich alle Unterlagen zusammen und den Antrag verstanden hatte. Am Ende war mein Einkommen trotzdem zu hoch, da das Kindergeld voll als Einkommen der Kinder angerechnet wurde. Hier wünsche ich mir endlich deutliche Vereinfachungen und auch Vereinheitlichungen bei der Frage, was zählt als Einkommen, was wird angerechnet, was nicht – da gibt es große Unterschiede z.B. bei Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld/ Lastenzuschuss.

Vom Grundsatz her ist es aber völlig richtig, Familien zu untersützen und ihre finanzielle Last zu mildern, besonders in Familien mit mehreren Kindern und eventuell nur einem Elternteil. Mittelfristig müssen wir aber zusehen, dass wir wegkommen von einzelnen Programmen und Fördertöpfen hin zu einer einfach zu beantragenden oder gar automatisch fließenden Leistung für Kinder und Familien, z.B. im Sinne eines wirklichen Kindergrundeinkommes.

Hier geht´s zu weiteren Infos!