In namentlicher Abstimmung hatte sich der Kreistag im September mehrheitlich für eine Förderung der Schwimmbäder ausgesprochen.
In der zum Teil sehr hitzig geführen Debatte, berief sich Landrat Heller darauf, dass eine Prüfung durch das Landesverwaltungsamt ergeben habe, dass der Beschluss nicht rechtskonform sei und daher zu beanstanden sei. „Die Bäderförderung gehöre nicht zu den Aufgaben des Kreises. Deren Betrieb sei eine örtliche Angelegenheit, so Heller. „Der Kreis ist nicht zu Ergänzungs- oder Ausgleichsfunktionen berechtigt.“
Aus Sicht des Fraktionschefs von Linken und Grünen, Knuth Schurtzmann, schob der Landrat das LVA nur zur Begründung einer unpopulären Entscheidung vor. „Der Antrag zu den Bädern war fristgereicht eingereicht und 21 Tage müssen ausreichen, um ihn zu prüfen“, meinte er. Dass nun zur Begründung der Aufhebung den ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern ein 15-seitiges Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zugesandt wurde, sei eine „Frechheit“. Hingegen habe die Erklärung des LVA zum Förderbeschluss gefehlt. „Es geht bei dem Beschluss nicht nur allein um die Bäder, sondern die Gestaltung des Gemeinwesens“, mahnte Schurtzmann. Eine Ablehnung der Unterstützung für die Bäder könne womöglich auch Auswirkung auf andere Bereiche haben. „Dann haben wir keinen Gestaltungsspielraum mehr und können uns viermal im Jahr treffen, um ein bisschen Nahverkehr zu machen“, so Schurtzmann. CDU-Fraktionschef Harald Kramer polterte daraufhin: „Es gab schon Beschlüsse, die konnten rechtswidrig sein, aber das hat Sie einen Mist interessiert.“ Es stehe dem Kreistag aber nicht zu, das Recht zu beugen. Im Falle der Bäderförderung gebe es nun mal das OVG-Urteil. „Ob es uns passt oder nicht“, so Kramer. „Wenn sie ihre Koalition im Land zusammen haben, bin ich gespannt, wie sie es mit dem Rechtsstaat halten“, rief der Vorsitzende der VG Dornburg-Camburg in Richtung Linke, SPD und Grüne. „Ihrer Auffassung fehlt die innere Logik“, konterte SPD-Finanzexperte Ingo Lippert. Werde nur nach der Aufgabe entschieden, habe ein „Nein“ zur Bäderförderung beispielsweise auch Konsequenzen für die Förderung von Seniorenbeiräten und Sportstätten oder die Mitgliedschaft des Kreises im Verein Saaleradweg. Zudem wies Lippert darauf hin, dass Ausgleichs- und Ergänzungsmaßnahmen zwar nicht an Kommunen geleistet werden könnten, die Träger der meisten Bäder als Verein oder GmbH organisiert seien. „Im Antrag stand nirgends, dass Stadtverwaltungen gefördert werden sollen“, so der Eisenberger Bürgermeister. „Ich bin entsetzt über ihr abstraktes und subjektives Rechtsverständnis“, erwiderte Albert Weiler (CDU). Seine Fraktion werde sich auch durch die „Drohung“ Lipperts, dass künftig alle Förderungen genau geprüft werden müssten, nicht von ihrer Zustimmung zur Rücknahme des Bäderbeschlusses abbringen. Dass angesichts der Haushaltssperre mehr Geld ausgegeben werden soll, sei schlicht „widersinnig“, so Weiler. „Was Sie reden, ist wirres Zeug“, meinte er, worauf Schutzmann dem Bundestagsabgeordneten zurief: „Nur weil Sie es nicht verstehen, muss es kein wirres Zeug sein.“ Hans-Peter Perschke, Fraktionsvorsitzender der SPD warf der Verwaltung vor, sie habe zum wiederholten Male den Kreistagsmitgliedern nicht aller erforderlichen SChriftstücke zur Verfügung gestellt. Erst auf Nachfrage seien die Schreiben des LVA den Fraktionen der SPD und Linke/ Grüne zugegangen, während die anderen Fraktionen dazu keinen Zugang gehabt hätten. „Wir wollen uns trotz knapper Kassen bestimmte Dinge leisten, weil sie wichtig sind“, betonte Perschke, Bürgermeister der Gemeinde Schlöben. Nach seiner Kenntnis stünden aber bereits alle freiwilligen Aufgaben des Kreises auf dem Prüfstand. Dies erfolge „ergebnisoffen“, zitierte Perschke aus einem Schreiben. Perschke und Schurtzmann sprachen sich dafür aus, den Beschluss aufrecht zu erhalten und sich mit dem LVA über die Gestaltung der Förderung auseinanderzusetzen. Strittig blieb, ob für diese die Rechtsform der Bäder entscheidend sei. Im ursprünglichen Antrag von Linken und Grünen sollte in einer Richtlinie unter anderem geklärt werden, an wen das Geld konkret fließt. Zudem beharrte Schurtzmann auf einer definitiven Erklärung, welche Auswirkungen die Zurücknahme des Bäderbeschlusses auf die Förderung des Kreises für Wirtschaft, Tourismus und Museen habe. Die blieben der Leiter der Kommunalaufsicht des Kreises, Michael Kallus, und Abteilungsleiter Helmut Lenz allerdings trotz mehrfacher Nachfrage schuldig. Gerade als der Kreistagsvorsitzende Gerd Pillau (SPD) ordnend eingreifen wollte, sorgte ausgerechnet Ulrich Nette von der Linken mit einem Geschäftsordnungsantrag für das Ende der Debatte. Die CDU setzte eine geheime Abstimmung durch. Mit 21 Ja und 16 Nein wurde der Bäderbeschluss vom September aufgehoben.
Offen bleibt weiterhin, welche Folgen der Verweis auf auf das OVG-Urteil für zahlreiche freiwilligen Leistungen des Landkreises hat. Diese werden auf Grund der angetrengten haushaltslage auf den Prüfstand müssen. Und dann stellt sich eben die Frage: Was wollen wir uns für unser Gemeinwesen noch leisten? Aber leider auch: Was können wir uns noch leisten?