Die Kommunalwahlen am 25. Mai rücken näher und wir werden sehr viele Listen vor uns liegen haben. Zum einen werden der Gemeinderat und Kreistag gewählt, zum anderen auch die Abgeordneten für das Europäische Parlament.

Kumulieren und Panaschieren!?!

Es klingt umständlich, ist aber recht einfach. Bei der Kommunalwahl, also der Wahl des Gemeinderats und Kreistags, hat jeder Wähler drei Stimmen. Diese können alle drei einem Kandidaten gegeben oder aufgeteilt werden, z.B. bekommen Kandidat 1, 5 und 9 je eine Stimme oder Kandidat 1 zwei Stimmen, während Kandidat 5 nur eine Stimme erhält.

Die zweite Variante ist die Listenwahl. Dazu sind im Vorfeld der Wahl Listen von der Parteien oder Wählergruppen erstellt worden. Bei der Listenwahl wird ein Kreuz neben dem Namen der Liste gemacht. Das hat zur Folge, dass die ersten drei Kandidaten der Liste je eine Stimme bekommen.

Wer ist nun gewählt?

Die Stimmen aller Kandidaten einer Liste bestimmen den Gesamtanteil an Sitzen des Gemeinderates bzw. Kreistages. Je mehr Stimmen auf eine Liste entfallen, desto mehr Anteil hat sie am Gemeinderat bzw. Kreistag. Mit einem festgelegten Verfahren werden die Plätze ausgrechnet, die jede Partei/ Wählergruppe errungen hat.

Tatsächlich gewählt sind dann die Kandidaten, die die meisten Stimmen auf ihre Person vereinigen konnten. Hat also Wählerguppe xy insgesamt zwei Gemeinderatssitze bekommen, sind nicht automatisch die ersten beiden in den Gemeinderat eingezogen, sondern die Kandidaten, die die meisten Stimmen bekommen haben. Die Reihung auf der Liste ist dann von Bedeutung, wenn zwei Kandidaten dieselbe Stimmenanzahl haben; dann ist derjenige gewählt, der auf der Liste weiter oben steht.

Europawahl-Verfahren

Etwas einfacher ist es bei der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Wenn wir es geschafft haben, den sehr umfangreichen Wahlzettel auseinanderzufalten, müssen wir nur ein Kreuzchen bei der Partei unseres Vertrauens machen.

Auch hier ist der Gesamtstimmenanteil entscheidend für die Frage, wie viele Sitze im EU-Parlament die Partei letztlich bekommt. Erringt Partei xy also 13 Plätz, werden die ersten 13 Kandidaten der Liste nach Straßburg bzw. Brüssel entsandt.