Es ist eine bisher einmalige Angelegenheit: Der Landrat ruft einen zusätzlichen Kreistag mit nur einem einzigen Tagesordnungspunkt ein. Am 29. Oktober müssen nun alle ehrenamtlichen Kreistagsmitglieder nach Eisenberg.
Im September hatte der Kreistag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für eine Unterstützung des Kreises für die kommunalen Schwimmbäder gestimmt. Dem Antrag der Fraktion Linke/ Grüne nach, solle der Landkreis jährlich mindestens 100.000 € für den Unterhalt der überregional genutzten Frei- und Hallenbäder zuschießen.
Der Landrat ließ nach der Abstimmung durch die Kommunalaufsicht prüfen, in wie weit der Beschluss rechtmäßig sei. Nach der Kommunalaufsicht sei nun, so ist es aus der Anlage zur Einladung zu entnehmen, auch das Landesverwaltungsamt zu der Ansicht gekommen, dass der Beschluss des Kreistages unrechtmäßig sei.

Nun hat der Landrat mit der rechtlichen Überprüfung aber die berüchtigte „Büchse der Pandorra“ geöffnet. Die Überprüfung kam nicht etwa zu dem Schluss, dass auf Grund des fehlenden Deckungsvorschlages der Beschluss unrechtmäßig sei. Vielmehr wurde festgestellt, dass die finanzielle Unterstützung von kommunalen Schwimmbädern eine sogenannte „Ergänzungs- und Ausgleichsmaßnahme“ wäre, zu der der Landkreis wegen fehlender landesrechtlicher Grundlagen gar nicht berechtigt sei.
Schwimmbäder seien ausschließlich kommunale Einrichtungen, die auch nur örtliche Wirkung und Nutzung hätten. Der Kreis könne finanziell nur einspringen, wenn die Aufgabe ihre Wirkung auf den gesamten Kreis ausdehne. Nun werden aber auch im Rahmen freiwilliger Leistungen seit Jahren lokale Museen unterstützt, ein Landeplatz in Schöngleina großzügig mitfinanziert, ein Schullandheim betrieben, usw. Stehen nun all diese freiwilligen Leistungen zur Disposition?

Wo genau und in welcher Höhe unterstützt der Landkreis überhaupt Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer freiwilligen Aufgaben? Dazu konnte die Verwaltung keine Aussage treffen, mit der unglaublichen Begründung, man müsse selbst erst prüfen, was man so unterstütze und habe derzeit keine Auflistung zur Verfügung.

Das wird eine spannende Diskussion werden. Eine vorzeitige Kompromisslösung hätte die nun folgende Generaldebatte abwenden können. Zumal die Fraktionen ihre Anträge 21 Tage vor der Sitzung einbringen müssen, Genug Zeit für den Landrat vorher auf eine Rechtmäßigkeit zu prüfen und nicht, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.