Es ist parteiübergreifend zu einer (Un-) Sitte geworden, dass sich Landräte und auch Bürgermeister, bei Kommunalwahlen für ein Mandat bewerben, ohne dieses bei ihrer Wahl tatsächlich anzunehmen. Das Ganze nennt sich dann „Scheinkandidatur“. Die prominenten Personen, die gerade landauf, landab von unzähligen Plakaten lächeln, werden eine nicht unerhebliche Zahl an Wählern für sich gewinnen.

Das Bedeutende an Kommunalwahlen ist, dass die Wählerinnen und Wähler ganz bewusst einer Person ihre Stimme(n) geben können. Das tun sie in der Absicht, dass der- oder diejenige das Mandat taschlich annimmt und die Wählerinteressen im Kreistag vertritt. Würde der Landrat, der die Liste seiner Partei anführt, das Kreistagsmandat annehmen, könnte er kein Landrat mehr sein. Da er seine Amtszeit zu Ende führen will, tritt er also am 25. Mai auf der Kreistagsliste an, ohne tatsächlich ein Mandat erwerben zu wollen.

Genau genommen wird der Wähler hier hinters Licht geführt! Die Listen der Parteien und Wählervereinigungen werden natürlich immer möglichst gut gefüllt, da jeder Kandidat mit den auf ihn oder sie entfallenden Stimmen zum Gesamtergebnis der Partei/ Wählergruppe beiträgt. Doch ganz bewusst anzutreten, Stimmen zu fangen und dann das Mandat nicht anzunehmen, ist für mich eine Unart, die es künftig nicht mehr geben sollte.