In den meisten Gemeinden ist es ganz normal, dass die Bürger im Rahmen einer Sitzung Fragen an den Bürgermeister stellen dürfen. Im Kreistag war das bisher nicht der Fall. Mit der Neuwahl der Kreistagsmitglieder und der Änderung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung zieht nun neuer Wind durch das ehrwürdige Schloss Christiansburg.

Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt schriftlich Fragen an den Landrat richten. Dabei müssen sie eine Frist von fünf Werktagen vor der Kreistagssitzung einhalten. Für die Einwohner gelten bei Fragen an den Landrat allgemein dieselben Spielregeln wie für Kreistagsmitglieder (siehe § 10 der Geschäftsordnung; abrufbar unter „Kreistag SHK“). Da vorab bekannt ist, ob es eine Bürgeranfrage gibt, wird diese auch zu Beginn der Sitzung beantwortet und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, erst zum Schluss.

Ich befürworte diese Möglichkeit der direkten Beteiligung der Bürger. So können auch kritische Fragen direkt und öffentlich gestellt werden; die Bürger haben, bis auf wenige Ausnahmen, ein Recht auf eine Antwort. Ich bin gespannt, wie dieses neue Instrument angenommen wird